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Mitglied werden (als juristische Person) |
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Geschrieben von LOST--0
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Sie sind ein Träger von Schulsozialarbeit oder eine an der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg interessierte Einrichtung und möchten Mitglied im Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e.V. werden?
Auch juristische Personen können Mitglied im Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e.V. werden. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen ist abhängig von deren Zuordnung zu einer der drei Beitragsgruppen. Er beträgt für juristische Personen der Beitragsgruppe 1 (Stellendeputate bis zu insgesamt 100%) 74,- Euro, für juristische Personen der Beitragsgruppe 2 (Stellendeputate bis zu insgesamt 300%) beträgt er 148,- Euro und für juristische Personen der Beitragsgruppe 3 (Stellendeputate über insgesamt 300%) beträgt er 192,- Euro.
Beitrittserklärung - juristische Personen
Beitragsordnung (Stand: 18.04.2008)
Satzung (Stand: 12.10.2007)
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