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Definitionen von Schulsozialarbeit Drucken
Geschrieben von: Benjamin Lachat   

Definitionen von Schulsozialarbeit gibt es einige. Eine aktuelle und für die Praxis taugliche und daher auch in immer mehr Konzepten zu findende Definition ist die im Folgenden zitierte von unserem Beiratsmitglied Karsten Speck:

„Unter Schulsozialarbeit wird im Folgenden ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen." (Speck, Karsten (2006): Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit: Konzepte, Rahmenbedingungen und Wirkungen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften)
 
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