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Förderprogramm zur Stärkung von freiwilligem Engagement und politischer Beteiligung junger Menschen

Einen Antrag stellen können alle Gruppen und Initiativen, die von jungen Menschen ausgehen. Das bedeutet, dass sich auch (Jugend-)Initiativen bewerben können, die keine formale Trägerschaft haben, jedoch Jugendarbeit (im Sinne des §11 SGB VIII) machen.

Genaue Informationen findet ihr unter https://youtu.be/NdgSRVSU75c und in der folgenden Ausschreibung:
pdfVIP_Ausschreibung.pdf

Mitgliederbereich

Termine

Netzwerk-Café
Do. 07.12.2023
von 10:30 bis 12:00 Uhr

Landesjugendkuratorium
Di. 12.12.2023
von 10:00 bis 15:30 Uhr