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Newsletter September 2021

Liebe Mitglieder,

ein neues Schuljahr beginnt – das ist schon immer verbunden gewesen mit Abschied vom Sommer und der Urlaubs- und Erholungszeit, aber auch einer Aufbruchsstimmung und Vorfreude auf das Neue, das auf uns zukommt. Nach zwei von Corona und vielen Herausforderungen geprägten Schuljahren starten wir nun schon mit reichem Erfahrungsschatz in ein weiteres pandemiegeprägtes Schuljahr.
Wir hoffen, Sie / Ihr konnten in der Sommerpause auftanken und wünschen Ihnen / Euch allen viel Kraft und Mut, damit wir ein großes Stück Hoffnung und Lebenslust in den Alltag der Schülerinnen und Schüler hineintragen können.

Hiermit möchten wir Sie/Euch nun über aktuelle Entwicklungen im Netzwerk informieren.

Zu folgenden Themen finden Sie ausführliche Informationen nach dem Abbinder:

  1. Sehr kurzfristig Mitglied für Mitarbeit in einer landesweiten Arbeitsgruppe gesucht
  2. Netzwerk-Café am 16.9.2021
  3. Offene Vorstandssitzung am 5.10.2021
  4. Förderprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“
  5. Gesucht werden Interviewpartner für eine Masterarbeit zum Thema „Digitalisierte Lebenswelten von Jugendlichen als Handlungsfeld der Schulsozialarbeit“
  6. § 13a SGB VIII Schulsozialarbeit – was bedeutet das für uns?

 

Liebe Grüße vom Vorstand


1. Sehr kurzfristig Mitglied für Mitarbeit in einer landesweiten Arbeitsgruppe gesucht

Noch während der Sommerferien gab es eine kurzfristige „Task-Force“-Sitzung zur psychischen Situation von Kindern und Jugendlichen zu der Minister Lucha eingeladen hatte. Geladen waren u.a. Krankenkassen, LAG Psychiatrie, Berufsverband d. Kinder- und Jugendärzte, Landespsychotherapiekammer, KVJS, Kinderschutzbund, LIGA, AGJF, Landesjugendring u.v.m. Die Jugendsozialarbeit wurde von Markus Meyer (LAG Jugendsozialarbeit) und Heike vertreten.

Dabei ging es im Wesentlichen um die Punkte:

  • Ambulante und stationäre Versorgung in der Kinder- u. Jugendpsychiatrie (Ist-Stand)
  • Corona-Folgen für Kinder, Jugendliche und Familien – Ausblick für einen Masterplan

„Task-Force“ ist hier sehr wörtlich zu nehmen (für eine begrenzte Zeit gebildete Arbeitsgruppe [mit umfassenden Entscheidungskompetenzen] zur Lösung komplexer Probleme) – die gesamte Arbeitsdauer soll von KW 38 bis KW 48 dauern.

Ziel der Task-Force: Entwicklung von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen für eine Verbesserung der Situation von Kinder und Jugendlichen.

Umsetzung: die Task-Force teilt sich in zwei Unterarbeitsgruppengruppen (im Folgenden UAG) auf, die inhaltlich zu den Themen:

  • Versorgung (SGB V) -> UAG 1
  • Prävention / Stärkung / Resilienzen (SGB VIII), hier ist entsprechend die Jugendsozialarbeit positioniert -> UAG 2

arbeiten werden.
Der Teilnehmerkreis setzt sich aus dem eingangs aufgeführten Personenkreis zusammen. Die Ergebnisse der UAG werden in den Task-Force-Sitzungen wieder zusammengeführt. Die Vertretung in der Task-Force übernimmt Philipp Löffler von der LAG Jugendsozialarbeit für uns.

Dringend gesucht: eine Person, die gemeinsam mit Philipp in der UAG 2 arbeiten wird. Zudem sollte diese Person in der AG der drei Landesarbeitsgemeinschaften (Netzwerk Schuso, Mobile und Jugendsozialarbeit) zu der Thematik mitarbeiten. Hier können sich gerne weitere Personen engagieren. Unsere eigene AG soll Philipp + X beraten für die Arbeit in der UAG.

Zeitaufwand: noch nicht bekannt. Wir vermuten, aufgrund der kurzen Zeitdauer, zweiwöchentliche Sitzungen für die UAG. Zudem die Mitarbeit in der AG von Jugendsozialarbeit, Netzwerk und Mobile. Dies könnte eine Sitzung/Woche bedeuten und jede Sitzung ist vermutlich mit zwei Stunden einzuordnen, die eigene AG evtl. auch mit mehr Zeitaufwand.

Voraussetzung: gute Fachkenntnisse in den Bereichen Resilienz, Stärkung sind erforderlich, Auseinandersetzung mit Studien/Befragen zu den Folgen von Corona Ergebnisse (d.h. Kenntnis der Ergebnisse)

Termine:

1. Treffen der AG der drei LAGs:  voraussichtlich Fr, 17.09.2021, 15.00-16.30h
UAG 2:  22.09.2021, 13.00-15.00 Uhr,

Weitere Infos: Lars Kunitsch, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Rückmeldung: spätestens bis 15.09.2021 an Lars Kunitsch

Wir haben diese Information erst seit Freitag und wissen um die Kurzfristigkeit und den Zeitaufwand. Trotzdem würden wir uns sehr freuen, wenn jemand, der in der Thematik verankert ist, sich eine Mitarbeit vorstellen könnte, da der Vorstand es leider nicht leisten kann.

 

2. Netzwerk-Café am 16.9.2021

Herzliche Einladung zum ersten Netzwerk-Café nach den Sommerferien. Wir treffen uns am Donnerstag, 16. September um 14 Uhr für ca. 1 Stunde Austausch zum Thema „Kurzinfo zum §13a SGB VIII Schulsozialarbeit“, weitere Themen können gerne eingebracht werden. Der Zugangslink findet sich wie immer im Forum unserer Homepage.

 

3. Offene Vorstandssitzung am 5.10.2021

Wie in der letzten Mitgliederversammlung im April vorgeschlagen, möchten wir allen interessierten Mitgliedern die Möglichkeit geben, einen größeren Einblick in den Arbeitsalltag des Netzwerks zu bekommen. Sie sind deshalb herzlich zur offenen Vorstandssitzung eingeladen. Diese findet am Dienstag, 5. Oktober 2021 um 19 Uhr statt.

Inhaltlich wird es um aktuelle Anfragen, Informationen zum Sachstand in den verschiedenen Gremien, Berichte von stattgefundenen Treffen (z.B. mit jugendpolitischen Sprechern, dem Landesschülerbeirat, dem Bundesnetzwerktreffen Schulsozialarbeit…), Planung Jahrestagung, Termine, usw. gehen. Dauer: ca. 2 Stunden.

Wer gerne dabei sein möchte, meldet sich bitte an unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., dann wird der Zugangslink zugeschickt.

 

4. Förderprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“

Aufgrund mehrerer Nachfragen möchten wir euch kurz informieren:

Neben der Unterstützung der Freiwilligendienste (SFJ) und der Förderung der mobilen Kinder- und Jugendsozialarbeit wird auch die Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg gefördert.

Die Mittel bezüglich der Schulsozialarbeit fließen zusätzlich in die klassische Landesförderung Schulsozialarbeit, d.h. die Mittel fließen in das bestehende Landesprogramm um auch eine entsprechende Nachhaltigkeit zu haben. Organisatorisch läuft dies über den KVJS, weitere Informationen sind noch nicht bekannt.

Zusätzliche Programme wird es voraussichtlich nicht geben, zum einen, weil ein Drittel der Mittel schon dieses Jahr ausgegeben werden müssen und die Zeit für die Planung zusätzlicher Maßnahmen nicht ausreichen würde und zum anderen diese auf 2 Jahre befristet sind.

Aufgrund des Automatismus im kommunalen Finanzausgleich (Königssteiner Schlüssel) gehen außerdem 23% der Mittel für das Land direkt an die Kommunen. Die Kommunen sollen die Mittel aus dem Aufholpaket im Sinne des Bundes verwenden und sollen wohl selbst entscheiden können, wie sie diese letztlich einsetzen. Bei vielen Kommunen wird dies vermutlich genutzt werden, um der 1/3 Finanzierung wieder etwas näher zu kommen.

 

5. Interviewpartner:innen gesucht!

Anfrage an uns von Hr. Tegtmeier: In meiner Masterarbeit möchte ich mich mit dem Thema „Digitalisierte Lebenswelten von Jugendlichen als Handlungsfeld der Schulsozialarbeit“ auseinandersetzen. In diesem Zuge bin ich für eine qualitative Befragung auf der Suche nach Interviewpartner*innen, die sich mit dem Thema Digitalisierung in ihrem Berufsalltag bereits intensiver auseinandersetzen, sei es in Form von Projekten mit Jugendlichen oder Ähnlichem.

Es wäre schön, wenn sich jemand dafür zur Verfügung stellen würde. Bitte zwecks Kontaktvermittlung melden unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

6. § 13a SGB VIII Schulsozialarbeit – was bedeutet das für uns?

Im Juni wurde das SGB VIII neu verabschiedet. Aus dem KJHG wurde das KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) und in diesem wird die Schulsozialarbeit erstmals explizit im neu geschaffenen § 13a genannt.

§ 13a Schulsozialarbeit: Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.

Begründung:
Soziale Arbeit an Schulen ist mittlerweile in fast allen Ländern zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Jugendhilfe geworden. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Verzahnung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Aufgaben des Bildungssystems.

Bislang wird Schulsozialarbeit in der Fachliteratur und in landesrechtlichen Ausführungsgesetzen überwiegend als Unterfall der Jugendsozialarbeit in § 13 SGB VIII angesehen, sie enthält darüber hinaus in der praktischen Umsetzung aber auch Elemente der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung dieser jugendhilferechtlichen Leistung ist eine klarstellende Regelung zur Schulsozialarbeit im SGB VIII erforderlich, um Rechtssicherheit für die Jugendhilfeträger zu schaffen.

Es wird der rechtliche Rahmen für die Erbringung von Leistungen der Schulsozialarbeit im Rahmen der Jugendhilfe definiert. Insbesondere die veränderten Lebenswelten von Jugendlichen und die Veränderungen in den Systemen Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule erfordern eine neu durchdachte Verankerung der gesamten Kooperationsbeziehungen zwischen den beiden Systemen. In § 14a Satz 2 SGB VIII erfolgt daher eine Konkretisierung der Kooperationsregelung des § 81 SGB VIII, die auch die vorhandene Praxis unterstützt.

Die nähere Ausgestaltung von Inhalt und Umfang der Leistungen obliegt den Ländern und erfolgt durch Landesrecht.

§ 14a Satz 4 SGB VIII enthält eine Öffnungsklausel, die den bestehenden Angebotsstrukturen Rechnung trägt. So ist in einigen Ländern Schulsozialarbeit außerhalb der Jugendhilfe normiert, insbesondere als schulrechtliche Aufgabe und Leistung.

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2021/0001-0100/0005-21.html

Als Netzwerk Schulsozialarbeit werden wir uns, wenn notwendig, dafür einsetzen, dass in Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit als Teil der Jugendarbeit beim Sozialministerium verortet bleibt und die nun neu zu erarbeitenden Landesausführungsbestimmungen dies festschreiben werden (verschiedentlich bestehen Befürchtungen, dass die Schulsozialarbeit ggf. in das Kultusministerium verschoben werden könnte).