Förderprogramm zur Stärkung von freiwilligem Engagement und politischer Beteiligung junger Menschen
Einen Antrag stellen können alle Gruppen und Initiativen, die von jungen Menschen ausgehen. Das bedeutet, dass sich auch (Jugend-)Initiativen bewerben können, die keine formale Trägerschaft haben, jedoch Jugendarbeit (im Sinne des §11 SGB VIII) machen.
Genaue Informationen findet ihr unter https://youtu.be/NdgSRVSU75c und in der folgenden Ausschreibung:VIP_Ausschreibung.pdf
Mitgliederbereich
Termine
Netzwerk-Café Do. 07.12.2023 von 10:30 bis 12:00 Uhr |
Landesjugendkuratorium Di. 12.12.2023 von 10:00 bis 15:30 Uhr |